Hautkrebsvorsorge
Gesetzliche Hautkrebsvorsorge
Die gesetzliche Hautkrebsvorsorge wird in der Regel ab dem 35. Lebensjahr von den Kassen übernommen. Sie umfasst eine Untersuchung des Hautorgans mit dem bloßen Auge alle zwei Jahre.
Hautkrebs-Früherkennung – Verbesserte Möglichkeiten
Unsere ärztliche Erfahrung und der Einsatz modernster Technik geben Ihnen die Sicherheit einer optimalen Versorgung:
Durch die Benutzung des Auflichtmikroskopes (Dermatoskop) werden an der Haut Veränderungen stark vergrößert und so krankhafte Strukturen früher sichtbar.
Die Untersuchung mittels computerassistierter Auflichtmikroskopie (Dermatoskopie) kann mikroskopisch kleine Veränderungen fotografisch erfassen und somit eine vergleichende Diagnose ermöglichen.
Wir legen mithilfe einer Spezial-Videokamera einen „Muttermal-Katalog“ an. Die Bilddateien werden gespeichert und können später mit den aktuellen Aufnahmen verglichen werden. So wird keine noch so kleine Veränderung übersehen. Sie wird auch Fotofinder®-Untersuchung genannt.
Ebenso werden Übersichtsaufnahmen angefertigt, um neu aufgetretene Muttermale zu entdecken.
Therapiemöglichkeiten
Früh erkannt ist Hautkrebs fast immer heilbar! Deshalb empfehlen wir die ärztliche Vorsorge mindestens einmal im Jahr durchzuführen. Zur Behandlung stehen je nach Art der Hautveränderung unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
- Medizinisch-chemische Peelings
- Kältetherapie (Kryotherapie)
- Chirurgische Entfernung
- Medikamentöse Entfernung
- Photodynamische Therapie (PDT/Hautkrebsbehandlung mit Licht)
- Lasertherapie
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer HAUTKREBSVORSORGE hier.
